Maisanbau: Rückstände von Pestizid im Trinkwasser

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Der Wirkstoff mit dem Namen S-Metolachlor ist nach einer Neubewertung potenziell krebserzeugend. Zwanzig Jahre war er Bestandteil der wichtigsten Unkrautvernichtungsmittel im Maisanbau. Seit Juli 2024 darf er aufgrund der möglichen Krebsgefahr nicht mehr auf Felder ausgebracht werden. Allerdings befinden sich Rückstände des Wirkstoffs bereits flächendeckend in Grundwasserleitern, so das Umweltbundesamt. Sie erreichen über Grundwasserleiter auch Brunnen, aus denen Trinkwasser gewonnen wird. 

Und in vielen Wasserwerken können die möglicherweise krebserzeugenden Rückstände bisher nicht aus dem Wasser entfernt werden. Sie kommen deshalb im Leitungswasser bei Privatkunden an, wie eine von Panorama 3 in Auftrag gegebene Laboranalyse zeigt. Experten aus dem Umweltbundesamt empfahlen schon vor Jahren Unkrautvernichtungsmittel mit dem Wirkstoff S-Metolachlor zu verbieten. 

Doch die dafür zuständige Bundesbehörde weigerte sich, den Mitteln die Zulassung zu entziehen. Doch demnächst könnte eine EU Regelung in nationales Recht umgesetzt werden. Das hat nach unseren Informationen das Bundesgesundheitsministerium gegenüber den Wasserverbänden angekündigt. Dann würde für die Rückstände von S-Metolachlor auch im Trinkwasser ein niedrigerer Grenzwert gelten. 

Um diesen Grenzwert aber einhalten zu können, müssten Wasserversorger zunächst Millionen in Wasser-Aufbereitungsanlagen investieren. Und für den Endkunden würde das vermutlich zu einer Kostensteigerung von 20-50 Cent pro Kubikmeter Wasser führen. 

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Maisanbau: Rückstände von Pestizid im Trinkwasser
Neben der Kuhweide des niedersächsischen Milchbauern Björn Scherhorn steht der Mais des Nachbarn. Jahrzehnte lang wurde auf solchen Feldern der Wirkstoff S-Metolachlor gegen Unkraut gespritzt. Doch mit den neuen Erkenntnissen werden jetzt auch die Abbauprodukte von S-Metolachlor mit anderen Augen betrachtet.